Gesundheit und Pflege
Krankenvollversicherung
Hierbei sind Sie rundum in der privaten Krankenversicherung gegen die gängigen Gesundheitsrisiken versichert. Die private Krankenversicherung gilt als Vollversicherung, wenn der Versicherte die private Krankenversicherung anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung und nicht als Ergänzung zum gesetzlichen
Krankenversicherungsschutz für sich in Anspruch nimmt. Auch die Versicherung von Beamten als beihilfeberechtigte Personen zählt zur Krankenvollversicherung.
Private Krankenzusatzversicherung
Krankenversicherte können mit einer privaten Krankenzusatzversicherung ihren Versicherungsschutz um bestimmte Leistungen ergänzen:
- ambulante & stationäre Zusatzversicherungen
- Zahnzusatzversicherungen
- Tagegeldversicherungen
- Pflegezusatzversicherungen
- Reisekrankenversicherungen
Tierkrankenversicherung
Für Vierbeiner wie Hund, Katze und Pferd können abhängig vom Tarif Tierarztkosten, die durch Behandlung oder Operation im Fall von Krankheiten und nach Unfällen erstattet werden.