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Die Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung

Wer einen Schaden verursacht, haftet hierfür. Möglicherweise sogar unbegrenzt. So bestimmt es das Gesetz nach § 823 (1) BGB. Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen bestimmter Schäden, die auf den Verursacher zukommen können. Sie zählt damit zu den wichtigsten
Versicherungen.
Grundsätzlich ist eine hohe Absicherungssumme wichtig, um auch hohe Forderungsansprüche ggf. an Sie erfüllen zu können.

Tierhalter-Haftpflicht

Als Halter eines Tieres z.B. Hund oder Pferd wird eine Tierhalter-Haftpflicht benötigt. Der Tierhalter haftet auch für Schäden, ohne sein direktes Zutun.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Auch Haus- und Grundbesitzer unterliegen einem erhöhtem Haftpflichtrisiko aufgrund von Verkehrssicherungspflichten wie z.B. ausreichendes Streuen bei Schnee- und Eisglätte oder ausreichende Beleuchtung als auch Instandhaltungspflichten wie z.B. ausreichend befestigte Dachziegel. Für das unbebaute Grundstück oder das vermietete Ein- oder Mehrfamilienhaus ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vorgesehen.

Bauherrenhaftpflicht

Als Bauherr haben Sie u.a. Verkehrssicherungs- und Überwachungspflichten einzuhalten. Für diese Haftungsrisiken ist eine Bauherrenhaftpflicht mehr als zu empfehlen.